Der Verfasser des "Sachsenspiegel" - dem ersten deutschen Rechtsbuch

 

Eike von Repgow



Der Textauszug vom Gedenkstein vor der "Burg Falkenstein" ist eine Danksagung an den Grafen "Hoyer vom Falkenstein", auf dessen Bitte hin der "Sachsenspiegel" erst entstanden ist.
"Eike von Repgow" soll zwischen 1180 und 1190 auf dem Familienstammgut "Reppichau"geboren worden sein. Nach 1233 gibt es keine Spuren mehr von ihm.
Er wird von Weltgeistlichen und gelehrten Laien unterrichtet. Aus dem "Sachsenspiegel" wird auch ersichtlich, dass er die Grundregeln der Grammatik beherrschte, was er auf einer Domschule gelernt haben könnte.
"Eike von Repgow" ist "Ministeriale" (Beamter) unter dem Landesfürsten "Heinrich von Anhalt". Er reist oft im Gefolge von adligen Herrn und eine Freundschaft verbindet ihn mit "Graf Hoyer vom Falkenstein". In der Zeit von 1209 bis 1233 wird er sechs mal als Zeuge auf Urkunden erwähnt. Die vielen Reisen verschafften ihm Einblicke in die unterschiedlichsten Lebensweisen, wie bäuerliches, geistliches und ritterliches Leben. Kanonisches- und römisches Recht waren ihm nicht fremd. Er hat ja oft an Verhandlungen, Beurkundungen und Gerichtstagen besonders beim "Grafen Hoyer", teilgenommen. Es wird vermutet, dass "Eike von Repgow" standesgemäß als "Schöffe" tätig war.
Zu Zeiten "Eike von Repgow" war das Pergament die Schreibunterlage für alle Urkunden. Es wird aus Tierhäuten hergestellt und ist dem entsprechend rar und teuer. Schreibkundig waren nur die, die sich einen Unterricht durch einen Schreibkundigen leisten konnten und die Mönche in den Klöstern. Das bedeutet, dass nur sehr Wichtiges aufgeschrieben oder beurkundet wurde. Viele Dinge des Alltags wurden nur mündlich weiter gegeben. Ein Beispiel dafür ist die Rechtsprechung. Es wurden das Gerichtsurteil oder ein Vertrag beurkundet, aber es gab in keinem der vielen deutschen Ländern ein Buch mit den gültigen Gesetzen und rechtlichen Regelungen.
Diese missliche Situation, dass sich ein Landesherr und gleichzeitig auch oberster Richter alles merken muss und bei Gerichtstagen sich keinen Fehler erlauben darf, muss "Graf Hoyer vom Falkenstein" geärgert haben. Er konnte nicht, wie heute üblich, in Gesetzbüchern nachschlagen, wenn ein Fall beim Gerichtstag zu entscheiden war.
Aber wozu hat man einen Freund der noch dazu in rechtlichen Dingen bewandert ist? "Eike von Repgow" hat sich also daran gemacht, alle Gesetze in Sachsen (nicht verwechseln mit dem heutigen Sachsen) zu sammeln.

"Burg Falkenstein"-Museum über dem Selketal bei Meisdorf (davor das Denkmal für "Eike v. Repgow")
Seiner Zeit gab es die "Zwei-Schwerter-Lehre", das heißt, die Beschreibung der Rechtsbefugnisse von Staat und Kirche. Das staatliche Recht beinhaltet das "Landrecht", also das Gewohnheitsrecht des Volkes, und das "Lehnrecht", die Ordnung des Adels. Aber, mit nur wenigen Ausnahmen, in mündlicher Überlieferung. "Eike von Repgow" hat also alles zusammen getragen und somit ein Dokument geschaffen, dass sehr schnell zum offiziellen Rechtsbuch wurde.
Es entstand zu erst in lateinischer und dann in der niederdeutschen Sprache.

Kopie einer Bilderhandschrift- ausgestellt im Museum "Burg Falkenstein"
Nun muss man aber bedenken, dass das Schreiben dieses Buches handschriftlich erfolgte! Und jedes weitere, das ein anderer haben wollte, ebenfalls. Den Buchdruck gab es ja damals noch nicht. Dieses und auch andere Bücher wurden dazu noch mit Bilder versehen, was ebenfalls sehr viel Arbeit machte. Auf der "Burg Falkenstein" sind sehr schöne Faksimilien der verschiedenen, nachfolgenden Bilderhandschriften des "Sachsenspiegel" ausgestellt". Der "Sachsenspiegel" wurde in den anderen deutschen Landen zur Grundlage der Rechtsprechung und mit örtlichen Zusätzen oder Varianten der Rechtsprechung, als Bilderhandschrift ausgeführt.

Ein Burgschreiber bei der Arbeit
Das Verblüffende an dieser Gesetzesammlung ist, dass einige Paragraphen aus dem 800 Jahre alten "Sachsenspiegel" in moderner Form heute noch in unseren Gesetzbüchern zu finden sind.
In der Dauerausstellung über den "Sachsenspiegel", auf der "Burg Falkenstein", werden dazu einige Beispiele aufgezeigt.
Diese Tatsache und die Beispiele für die Kunstfertigkeit der damaligen Schreiber sind schon ein Grund, die "Burg Falkenstein" zu besuchen. Aber die Burg als Bauwerk ist von außen und innen schon sehenswert und die anderen Museumsteile geben einen interessanten Einblick in die Burggeschichte und ihrer Besitzer.
Vom Bergfried hat man eine sehr schöne Aussicht auf das "Selketal" und die umliegenden Wälder, zu empfehlen in der Zeit der Laubfärbung und ein Stück des Harzvorlandes sieht man auch.
Es gibt viele schöne Wanderungen zur Burg. Aus dem "Selketal" herauf ist der Zustieg aber etwas steil. Den kürzesten Weg und damit die meiste Zeit für die Besichtigung von Burg und Museum hat man vom Parkplatz am "Gartenhaus". Dieser ist allerdings auch gebührenpflichtig!

 

Öffnungszeiten



April - Oktober
täglich
von 10 - 18 Uhr
Kassenschluss: 17.30 Uhr

November - März
Di - So 10 - 16.30 Uhr
Einlass- u. Kassenschluss: 16.00 Uhr
montags (außer an Feiertagen) und am 24.12. geschlossen
die Öffnungszeiten gelten für das Museum und die Burggaststätte "Krummes Tor"

Über das Jubiläumsjahr verteilt, gibt es außer der Ausstellung auch Veranstaltungen zum Thema "Sachsenspiegel". Über die vielfältigen kulturellen Angebote auf der "Burg Falkenstein" können Sie sich direkt auf der Seite:"Burg Falkenstein"informieren.
Für alle, die sich mit dem "Sachsenspiegel" ausführlich beschäftigen wollen, noch ein Buchtip. "Sachsenspiegel" - das ist ein Reprint aus dem Jahr 1848. Dieses Buch ist insofern interessant, dass es zum einen den alten Text und daneben die "Übersetzung" gibt. Das Buch ist im "Reprint-Verlag-Leipzig" unter ISBN 978-8262-1909-2 erschienen.